Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI)
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Hier werden die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege übernommen. Sollte z. B. die übliche Pflegeperson ausfallen, wird der Pflegebedürftige trotzdem im vertrauten häuslichen Umfeld durch uns versorgt!
Ihre Pflegeperson ist wegen Krankheit, eines Urlaubs oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, können sie eine Verhinderungspflege durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse des Versicherten gestellt. Viele Pflegekassen stellen Online-Formulare zur Verfügung, welche nur noch ausgefüllt und abgeschickt werden müssen. Hierbei sind wir gerne behilflich!
