Betreuung & Entlastungsleistungen
(§ 45a/45b SGB XI)
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind ein Zuschuss der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 131€ monatlich.
Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Wird diese in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
- Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
- In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.

Die richtige häusliche Betreuung erlaubt ihnen, ihre Gewohnheiten beizubehalten und unabhängig zu bleiben. Die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung versorgt zu werden, ist für pflegebedürftige oder ältere Menschen von unschätzbarem Wert. Gleichzeitig wirkt sie sich positiv auf das emotionale Befinden aus. Unsere freundlichen Pflegekräfte sind mit allen Anforderungen vertraut und garantieren beste Betreuung mit Feingefühl und Respekt.
Häusliche Betreuung: Spazieren gehen, Gesellschaftsspiele spielen, einfühlsame Unterhaltungen führen, u.v.m.
Stundenweise Betreuung: Arztbesuche, Behördengänge, u.v.m.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Wäsche waschen, u.v.m.